Umschuldung - Darlehensumschuldung
Unter Umschuldung versteht man die Ablösung eines bestehenden Kredits durch ein neues Darlehen. Diese Möglichkeit kommt insbesondere dann in Betracht, wenn beispielsweise kurzzeitige Bankkredite in ein langfristiges Hypothekendarlehen umgewandelt werden sollen. Ein weiterer Grund könnte sein, dass an die Stelle eines Gleitzinsdarlehens eine Festzinshypothek treten soll oder ggf. ein Darlehensvertrag ausläuft und die Konditionen des Prolongationsangebotes weniger attraktiv sind als die der Konkurrenzbanken. Dies ist durchaus möglich, denn aktuell wird mit Zinssätzen von 1,8 % jährlich geworben und auch die immer beliebter werdenden Fremdwährungskredite stellen eine wirkliche Alternative dar.
Die momentan äußerst günstige Situation auf dem Kapitalmarkt kann für Darlehensnehmer eine Umschuldung sehr attraktiv machen. Zwar behaupten Banken, dass aufgrund der anfallenden Kosten und sonstigen Umstände die geplante Kündigung des Kredits nicht lohnend sei, doch in vielen Fällen ist diese Aussage nicht richtig. Sie bringt aber so manchen Darlehensnehmer dazu, auf Einsparmöglichkeiten zu verzichten.
Gerade zum Ende einer Zinsbindungslaufzeit ist die gewünschte Umschuldung völlig problemlos und auch größtenteils kostenlos durchführbar, denn die anfallenden Kosten beziehen sich nur auf die Umschreibung bzw. Abtretung der Grundschuld. Da Banken ihren Kunden für eine Anschlussfinanzierung meist schlechtere Konditionen anbieten als potentiellen Neukunden, rechnet sich der Wechsel zu einem anderen Anbieter zusätzlich. Geht man von einer Darlehenssumme über 153.000 Euro aus, beträgt die Ersparnis selbst bei einem Zinsunterschied von lediglich 0,2 Prozent bereits mehr als 20.000 Euro über die Gesamtlaufzeit. Die Kosten für den Bankenwechsel betragen bei dieser Darlehenshöhe knapp über 300 Euro. Bei einer Darlehenssumme von 200.000 Euro und einem um 0,25 Prozent günstigeren Anschlusskredit erwirtschaftet die jährliche Ersparnis von 500 Euro bereits die Kosten des Wechsels. Einige Banken sind sogar bereit, ihren Neukunden die nachgewiesenen Notar- und Grundbuchkosten des Wechsels bis zu einem Betrag von 500 Euro zu erstatten.
Möchte man nun, aus welchem Grund auch immer, seine darlehensgebende Bank wechseln, ist zu berücksichtigen, dass die Bearbeitungsfristen der Banken etwa ein bis zwei Monate betragen. Wurde der alte Vertrag sogar über eine Laufzeit von mehr als 10 Jahren abgeschlossen, kann gem. § 489 I Nr. 3 BGB unter Einhaltung einer Halbjahresfrist ganz oder teilweise gekündigt werden. Bei Wechsel des Kreditgebers wird die im Grundbuch eingetragene Grundschuld an den neuen Darlehensgeber abgetreten, was die Banken untereinander durchführen. Es kann aber ebenso die Löschung der alten und die Eintragung der neuen Grundschuld zugunsten des neuen Darlehensgebers vorgenommen werden. Auch eine Teilabtretung bzw. Teillöschung der alten Grundschuld ist möglich.
Kündigt man seiner Bank vor Ablauf der Zinsbindung, muss man häufig erfahren, dass diese eine Kreditkündigung vor Ablauf des vereinbarten Festzinszeitraumes nicht akzeptiert. Hier gibt es jedoch einschlägige Urteile, auf die man ruhig verweisen sollte. Allerdings steht der bisherigen Bank eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung zu, über die sich im Normalfall durchaus verhandeln lässt.
Sie sehen, es gibt einiges zu beachten um ein günstiges Annuitätendarlehen auszuhandeln.