Tipps zur Baufinanzierung

Grundsätzlich stehen für den Erwerber eines Hauses zwei Möglichkeiten zur Verfügung: er kann ein "gebrauchtes" Haus erwerben oder selbst Bauherr werden. Beide Varianten bringen Vor- und Nachteile mit sich.

Beim Erwerb einer Immobilie, die nach den Vorstellungen eines anderen Eigentümers erstellt wurde, ist das Umfeld in Form von Nachbarschaft und Infrastruktur bekannt. Unter bestimmten Voraussetzungen können staatliche Gelder für die Renovierung eines Altbaus beantragt werden. Damit man jedoch nicht in ein teures Sanierungsobjekt investiert, ist es von großer Bedeutung, die Höhe ggf. erforderlicher Instandsetzungsarbeiten richtig zu beurteilen und die Bausubstanz entsprechend zu bewerten. Damit sollte man erfahrene Gutachter beauftragen, denn nicht selten trügt der Schein. Als Laie übersieht man zu schnell gravierende Mängel, wenn diese vielleicht auch noch gekonnt verdeckt wurden. Für ein Gutachten muss mit Kosten von bis zu Euro 1.500 gerechnet werden, doch diese Investition sollte man trotzdem nicht scheuen.

Aufschlussreich bei der Beurteilung durch einen Experten sind besonders die Einschätzung des Energiebedarfs sowie der Zustand der Ver- und Entsorgungsleitungen der betreffenden Immobilie. Ein aussagekräftiges Gutachten sollte auch unbedingt die Kosten grob beziffern, welche für die erforderlichen Sanierungsarbeiten in die Baufinanzierung einkalkuliert werden müssen.

Wer selbst Bauherr eines Hauses wird, muss natürlich ebenfalls einen genauen Überblick haben, welche Kosten auf ihn zukommen. Hier sollte man sich nicht scheuen, den Rat von Experten einzuholen.

Der Finanzierungsbedarf, der sich aus den Gesamtkosten abzüglich Eigenkapital ergibt, muss gründlich recherchiert werden, damit man keine unangenehmen Überraschungen erlebt. Bevor eine Finanzierung abgeschlossen wird, muss die genaue Höhe aller anfallenden Gebühren bekannt sein. Dazu zählen beispielsweise Bearbeitungs- und Wertermittlungskosten, Gutachterkosten und solche für die Kontoführung. Auch sollte man genau wissen, welche öffentlichen Mittel einem zustehen wie Landesmittel, KfW-Darlehen oder auch Förderprogramme für ökologisches Bauen.

Bevor man einen Hauskauf und die zugehörige Baufinanzierung abschließt, sollte man genau abwägen, ob man auch dann noch finanziell klar kommt, wenn sich der Zinssatz nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit erhöht oder dann, wenn ein Einkommen wegfällt (beispielsweise nach der Geburt eines -zweiten- Kindes). Die Bereitstellungszinsen für den Baukredit sollten erst bei Baubeginn und nicht schon bei Vertragsunterzeichnung fällig werden.
Nahezu jeder Bauherr kann im Laufe der Jahre mit höheren Geldeingängen aus Sparverträgen, Erbschaften oder Lebensversicherungen rechnen. Deshalb sollte der Finanzierungsvertrag die Möglichkeit von Sondertilgungen beinhalten. Es versteht sich von selbst, dass alle Vertragsbestandteile schriftlich erfasst sein müssen und auch die Finanzierungszusage muss schriftlich vorliegen. Empfehlenswert ist es, bereits einige Wochen vor der Beurkundung den Entwurf des Grundstücks-Kaufvertrages zwecks Klärung der grundbuchlichen und baurechtlichen Situation dem Notar und des Werkvertrages für das Haus hinsichtlich des Zahlungsplanes vom Kreditinstitut überprüfen zu lassen.