Modernisierungsdarlehen mit Grundschuldbesicherung

Nicht nur angehende Hauseigentümer benötigen zur Realisierung ihrer Wohnträume Fremdkapital. Besitzt man bereits eine Immobilie, ist nach einiger Zeit eine Renovierung, Modernisierung oder auch Sanierung des Objektes erforderlich. Alle Maßnahmen, die die Erhaltung der Bausubstanz fördern und somit den Wert der Immobilie steigern, lassen sich prinzipiell finanzieren. Aber auch für Maßnahmen, die der Verbesserung des Wohnkomforts dienen oder Energieersparnis zum Ziel haben, kann man - Bonität vorausgesetzt - Fremdkapital erhalten.

Die meisten Veränderungen kosten richtig Geld. Egal ob eine Fassadenerneuerung oder nachträgliche Wärmedämmung, ein Umbau oder der Anbau eines Wintergartens - meist handelt es sich um relativ hohe Summen, die nicht ohne entsprechende Planung aufgebracht werden können. Dem Hausbesitzer stehen zwei Möglichkeiten offen, seine Pläne zu finanzieren, und zwar das Modernisierungsdarlehen mit Grundschuldbesicherung oder die Variante ohne Grundschuldbesicherung.

Entscheidet man sich für die Variante mit Grundschuldbesicherung, benötigt man meist einen größeren Geldbetrag. Deshalb sollte die Immobilie möglichst weitgehend schuldenfrei sein. Sie kann dann einfach neu durch die Aufnahme eines Annuitäten- bzw. Hypothekendarlehens beliehen werden, welches zu recht günstigen Bedingungen abgeschlossen werden kann. Allerdings entstehen durch die Absicherung per Grundschuld zusätzliche Kosten wie Notar- und Grundbuchkosten. Lohnend wird diese Form erst ab einem Darlehensbetrag von mindestens 30.000 Euro.

Für einige Modernisierungsmaßnahmen wird meist nur ein kleinerer Darlehensbetrag benötigt. In einem solchen Fall, oder dann, wenn das Hauseigentum noch stark belastet ist, kann der Ratenkredit die bessere Lösung des Finanzproblems darstellen. Die Grundbuchbesicherung entfällt und somit ist die Abwicklung meist erheblich einfacher und auch schneller möglich. Zwar liegt der Zinssatz für den Ratenkredit entsprechend der Laufzeit etwa um 2 bis 3 Prozent höher als beim Darlehen mit Grundschuldbesicherung, dafür ist man bei der Rückzahlung erheblich flexibler und nach einem halben Jahr sind Sondertilgungen stets möglich. Die laufende Rate fällt jedoch höher aus, da ein Ratenkredit innerhalb der Zinsbindung abgelöst werden muss.

In einigen Fällen ist es vorteilhaft, neben der Finanzierung mit Grundbuchbesicherung ein Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Von der KfW werden für die Modernisierung von Wohnraum relativ günstige Konditionen eingeräumt, da sie den gesetzlichen Auftrag hat, durch die Vergabe von zinsgünstigen Krediten die Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie zu fördern. Davon profitiert auch der private Wohnungsbau.
Wer sich für ein solches Darlehen interessiert, sollte dies seinem Kreditinstitut mitteilen, denn die zinsgünstigen Darlehen werden nicht direkt, sondern über ein durchleitendes Kreditinstitut vergeben. Grundsätzlich wird der Zinssatz für das Darlehen bei der Kreditzusage durch die KfW festgeschrieben. Damit erhält man die Sicherheit, dass selbst bei einer verzögerten Bearbeitung durch die KfW und inzwischen auf dem Kapitalmarkt gestiegenen Zinssätzen keine Zinsanhebung erfolgt. Fallen jedoch die Zinsen, wird dieser Vorteil an den Kunden weitergegeben.