Absicherungsmöglichkeiten bei Fremdwährungsdarlehen
Ein Fremdwährungsdarlehen kann für den angehenden Bauherrn bzw. Immobilienkäufer erhebliche Geldvorteile bringen. Dennoch muss man sich darüber im Klaren sein, dass eine derartige Finanzierungsvariante auch Risiken birgt. Oft wird deshalb eine andere Finanzierungsform bevorzugt, um nicht im Fall der Fälle vor dem persönlichen Ruin zu stehen. Beschäftigt man sich jedoch näher mit dem Thema, stellt sich heraus, dass es durchaus eine Option ist.
Interessiert man sich nämlich für eine derartige Möglichkeit, gibt es verschiedene Absicherungsmöglichkeiten, die zwar etwas kosten, dafür aber dieses Darlehen trotz bestehenden Risikos attraktiv machen. Dazu zählt zunächst die Möglichkeit der Übersparung, wobei der Kreditnehmer als Sicherheit 150 Prozent statt 100 des Kreditbetrages anspart. Bei gleich bleibendem Kurs zum Laufzeitende behält der Kunde die zusätzlichen 50 Prozent an Geld übrig. Dafür ist er jedoch abgesichert, falls der Kurs um bis zu 50 Prozent steigt. Sinkt hingegen der Kurs um 30 Prozent, bleiben ihm sogar 80 Prozent des Geldes.
Eine weitere Möglichkeit, sich vor den Risiken der Kurse zu schützen, besteht darin, die durch die niedrigeren Zinsen des Fremdwährungskredites eingesparten Beträge anzusparen. Doch die eigentliche Sicherheit bei der Inanspruchnahme eines Fremdwährungsdarlehens besteht in dem Umstand, dass normalerweise der Kredit jederzeit ganz oder zum Teil zurückgezahlt werden kann. Da keine Zinsbindung besteht, wird dann auch keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Die fehlende Zinsbindung macht es übrigens zudem möglich, den Kredit von einer Währung in eine andere umzustellen, je nach Kursentwicklung. Allerdings werden von den Banken für die Umstellung Gebühren erhoben, und zwar jeweils etwa 400 Euro. Allerdings kann man dank dieser Möglichkeit das Risiko zusätzlich minimieren. Je nach Kursentwicklung kann die Umstellung auf eine andere Währung trotz der anfallenden Gebühren eine jährliche Kostenersparnis von bis zu 10 Prozent erbringen.
Weiterhin lässt sich ein Kurslimit festlegen. Dadurch erreicht man, dass entweder bei einem Kurstiefstand eine entsprechende Schuldenreduktion erfolgt oder dass bei steigenden Kursen eine bestimmte Schuldenobergrenze nicht überschritten wird.
Ein weiteres Sicherungsinstrument ist das Devisen-Termingeschäft zum Ende der Kreditlaufzeit. Etwa 2 bis 3 Jahre vor Ablauf des Kredits sichert man sich auf diese Weise den günstigen Kurs sowie die erreichte Schuldensenkung, die durch sorgfältige Währungs- bzw. Kursbeobachtung erwirtschaftet wurde.