Solarstrom (Photovoltaik) wird staatlich gefördert
Die stetig steigenden Preise für Strom machen ein Umdenken erforderlich. Einerseits soll Strom aus umweltfreundlichen Quellen kommen, andererseits soll er dennoch erschwinglich bleiben. Viele Hausbesitzer ziehen deshalb in Erwägung, quasi zum Selbstversorger zu werden - und das ist eigentlich in dieser Hinsicht gar nicht mehr so schwierig. Zwar benötigt man für das Einrichten einer Solaranlage einiges an Kapital, doch die ständig stattfindenden Preiserhöhungen der Stromlieferanten sorgen dafür, dass sich diese Investition schnell amortisiert.
Und noch ein Umstand macht den Umstieg auf Solarenergie vom eigenen Dach interessant - die staatlichen Fördermöglichkeiten. Bereits im Jahr 2000 verabschiedete der Bundesrat das Gesetz bzgl. erneuerbarer Energien, kurz EEG genannt. Hiernach sind die Energieversorger verpflichtet, für jede in das öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom über einen Zeitraum von 20 Jahren einen bestimmten Betrag zu vergüten, der seit 2008 mindestens 35,49 Eurocent ausmacht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese umweltfreundliche Energiegewinnung bspw. mit dem Programm zur CO2-Minderung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu verbinden. Sofern ein weiteres Förderprogramm keine Einschränkungen vorsieht, kann die Solarstromvergütung damit kombiniert werden. Hauseigentümern werden für den Bau einer Photovoltaikanlage besonders zinsgünstige Darlehen gewährt. Dabei muss allerdings die Leistung der Solaranlage unter 10 kW liegen.
Wer sich für einen solchen KfW-Kredit interessiert, kann ihn über seine Hausbank beantragen, welche die erforderlichen Schritte einleitet.
Für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom erhält man eine erhöhte Einspeisevergütung, sofern die Photovoltaikanlage nicht zu mehr als 25 Prozent dem Bund oder Land gehört. Weiterhin muss die Anlage netzgekoppelt betrieben werden.
Fördergelder gibt es für Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung unter 5 Megawatt (MW). Die Vergütung des eingespeisten Stroms richtet sich nach der Kapazität der Anlage sowie der Installation derselben auf dem Dach, der Fassade oder als Freilandanlage. So erhält man für eine Fassaden-Anlage mit einer Leistung unter 30 kW 51,75 Eurocent. Die Vergütung reduziert sich jedoch von Jahr zu Jahr um 5 bzw. 6,5 Prozent.
Der Netzanschluss wird beim jeweiligen Energieversorger beantragt, der auch die Vergütung für die eingespeisten kW-Stunden auszahlt. Die Auszahlung erfolgt, sofern nicht anders vertraglich vereinbart, quartalsmäßig.