Hausbau trotz wenig Eigenkapital?

Natürlich ist der Erwerb oder Bau eines Hauses, wenn nur geringes Eigenkapital vorhanden ist, erheblich schwieriger zu realisieren.
Wer das Risiko nicht scheut, hat allerdings einige Möglichkeiten, um dieses Manko auszugleichen. So stellt handwerkliches Geschick und die Ausführung von verschiedenen Gewerken in Eigenleistung für viele Banken eine Form von Eigenkapital dar, darf aber maximal 10 Prozent der Herstellungs- bzw. Erwerbskosten ausmachen. Dabei sollte der angehende Bauherr jedoch seine handwerklichen Fähigkeiten nicht überschätzen, denn ein Nachbessern durch Handwerksbetriebe ist keineswegs günstig und wirft alle Kalkulation über den Haufen. Auch sollte man bei der Übernahme von Eigenleistungen bedenken, dass für deren Ausführung auch ausreichend Zeit zur Verfügung stehen muss. Sind aber Kenntnisse und Zeit in genügendem Maße vorhanden, hat man durch Eigenleistung einen Gegenwert von bis zu Euro 25.000 zur Verfügung.

Oftmals besteht auch die Möglichkeit, dass Verwandte, Freunde, Nachbarn oder auch Kollegen bestimmte Tätigkeiten beim Hausbau übernehmen. Möchte man die freundlichen Helfer absichern, denn das ist bei nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten eigentlich unumgänglich, sollte man sie spätestens eine Woche nach Arbeitsaufnahme bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden. Dies kann sowohl in der Geschäftsstelle als auch online erfolgen. Zwar werden etwa pro Arbeitsstunde des Helfers bis zu 2 Euro an Versicherungsbeiträgen fällig, dafür ist der Bauherr jedoch abgesichert, wenn bei einem Unfall Behandlungskosten, evtl. sogar Rente und Pflegegeld zu zahlen wären, denn die Berufsgenossenschaft trägt sämtliche Kosten.

Aber zurück zur Baufinanzierung - für Mitarbeiter großer Firmen besteht häufig die Möglichkeit, ein günstiges Darlehen vom Arbeitgeber zu erhalten. Erster Ansprechpartner ist der direkte Vorgesetzte, gefolgt von Lohnbuchhaltung und Personalabteilung. Hier erfährt man, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Konditionen eine Kreditvergabe möglich ist.
Kommt es zu einer Darlehensvergabe, ist natürlich auch das Finanzamt daran interessiert. Eine etwaige Zinsersparnis gilt als Sachbezug, und dieser ist - falls das Restdarlehen am Jahresende über 2.600 Euro liegt - zu versteuern. Liegt der Effektivzinssatz des Arbeitgeberkredits unter 5 Prozent, geht der Fiskus von einem steuerpflichtigen Vorteil aus. Bei der derzeitigen Marktlage ist dies jedoch noch klärungsbedürftig, wie aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofes zeigen.
Dennoch sollte man nicht auf das Arbeitgeber Darlehen verzichten, denn es wird meist lediglich nachrangig im Grundbuch eingetragen. Handelt es sich um kleinere Beträge, genügt vielen Arbeitgebern sogar eine Lohn- bzw. Gehaltsabtretungserklärung als Sicherheit.

Für eine solide Baufinanzierung können auch Geldschenkungen oder günstige Kredite von Verwandten herangezogen werden, um eine etwaige Finanzierungslücke zu schließen. Allerdings muss man dabei aufpassen, weil das Finanzamt bei größeren Vermögensübertragungen ggf. Erbschafts- oder Schenkungssteuer erhebt. Dabei werden jedoch relativ hohe Freibeträge, in Abhängigkeit vom Verwandtschaftsgrad, angerechnet. Übrigens empfiehlt es sich, eine vertragliche Vereinbarung - also einen Darlehensvertrag - mit dem/den Familienangehörigen zu schließen, um für beide Seiten Sicherheit auch bei evtl. auftretenden Streitigkeiten zu gewährleisten.
Wissenswert ist für den verwandten Darlehensgeber, dass Zinserträge, sofern sie über dem Sparerfreibetrag von 750 Euro (zzgl. 51 Euro Werbungskosten-Pauschale) jährlich liegen, versteuert werden müssen.