Bausparvertrag und Baufinanzierung
Vielen Menschen ist bekannt, dass man zur Finanzierung seines Eigenheimes einen Bausparvertrag verwenden kann. Doch was ist eigentlich "Bausparen"? Es handelt sich dabei um zielgerichtetes Sparen, damit man ein Baufinanzierungsdarlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke erhalten kann. Im Anschluss an eine Sparphase folgt nach Erreichen der Zuteilungsvoraussetzungen die Vergabe der gewünschten Bausparsumme, die Bausparguthaben und Bauspardarlehen beinhaltet. Danach folgt die Darlehensphase, während der das gewährte Darlehen zurückgezahlt wird.
Bevor man die Baufinanzierung in Angriff nimmt, bedarf es einer genauen Analyse der finanziellen Situation. Zunächst müssen die anstehenden Gesamtkosten erfasst werden, die für die jeweilige Immobilie aufzubringen sind. Nun gilt es, die tatsächliche
Höhe des vorhandenen Eigenkapitals zu bestimmen. Letztlich erfolgt eine detaillierte Aufstellung über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Die Wahl der richtigen Baufinanzierung gibt auch Aufschluss darüber, welchen Tarif man beim Abschluss des Bausparvertrages wählen soll. Zwar zählt das Bausparen für manche Menschen zu den veralteten Anlageformen, ist aber nach wie vor beliebt. Möchte man sich derzeit gute Konditionen auf dem Finanzierungsmarkt sichern, ist Bausparen eine überlegenswerte Möglichkeit.
Hat man sich für die Finanzierung mittels Bausparvertrag entschlossen, kann man diesen über Außendienstmitarbeiter der Bausparkassen oder auch über die Sparkassen beantragen. Ein Bauspardarlehen kann gemäß Bauspargesetz nur derjenige erhalten, der es für wohnungswirtschaftliche Zwecke einsetzt. Und da gibt es verschiedene Möglichkeiten, denn nicht nur Bau und Erwerb von Immobilien bzw. Eigentumswohnungen zählen dazu, sondern auch die Renovierung oder Modernisierung werden anerkannt. Weiterhin zählen der Kauf von Bauland, der Erwerb von Erbbaurechten zum Bau von Gebäuden dazu. Letztlich kann auch die Umschuldung eines Kredits damit getätigt werden, sofern dieser vorwiegend mit einem zu Wohnzwecken dienenden Grundstück abgesichert wurde.
Die Zuteilung des Bausparvertrages bzw. Gewährung des Baufinanzierungsdarlehens unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Dazu zählen das Erreichen der Mindestsparzeit sowie eine Mindestansparung, wonach man eine ausreichende Bewertungszahl erhält. Hier liegt übrigens einer der Nachteile der Baufinanzierung per Bausparvertrag. Da der Zuteilungszeitpunkt nicht genau bei Vertragsabschluss bestimmt werden kann, macht dies unter Umständen eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung nötig. Nicht selten reicht der Bausparvertrag nicht für die komplette Finanzierung aus, so dass die auftretende Lücke durch weitere Darlehen geschlossen werden muss. Dafür ist es wichtig zu wissen, dass eine nachrangige Grundschuldabsicherung des Bauspardarlehens möglich ist - kommt es nämlich zu einer Zwangsvollstreckung, können andere Kreditinstitute vor der Bausparkasse befriedigt werden. Das ist von Bedeutung, da Banken häufig erstrangig abgesichert werden wollen, sofern sie höhere Darlehenssummen gewähren.
Meist wird das Bauspardarlehen relativ schnell zurückgezahlt, so dass im Vergleich mit regulären Baufinanzierungen die monatliche Tilgungslast hoch ausfällt, im Laufe der Jahre dafür jedoch auch entsprechend sinkt.
Durch die festgeschriebene Verzinsung des Darlehens ist man von den am Kapitalmarkt üblichen Zinsschwankungen nicht betroffen. Allerdings ist die momentan von den Bausparkassen angebotene Verzinsung des Bausparguthabens recht niedrig, so dass ein Hypothekenkredit attraktiver erscheint.
Für jüngere Bauwillige mit niedrigem Einkommen ist jedoch der Abschluss eines Bausparvertrages deshalb eine Option, weil sie mit staatlicher Förderung rechnen dürfen. Zudem bietet diese Finanzierungsvariante recht hohe Planungssicherheit, denn bereits bei Vertragsabschluss ist die zu erwartende monatliche Belastung bekannt, wenn das Darlehen ausgezahlt wird. Ein weiterer Vorteil der Finanzierung mittels Bausparvertrag liegt darin, dass sowohl Sondertilgungen möglich sind als auch eine sofortige Rückzahlung während der Darlehensphase.
Neben den Kosten für Zins und Tilgung des Bauspardarlehens können damit zusammenhängend noch weitere Kosten entstehen. So werden von den Bausparkassen Abschlussgebühren, Darlehensgebühren oder auch Bereitstellungszinsen erhoben. Weiterhin kommt es zu Aufwendungen für Notar und Gerichtskosten bei Sicherstellung durch Grundschulden, Sachverständigenkosten, Kosten für eine Risikolebensversicherung (welche fast immer gefordert wird), Prämien zur Gebäudeversicherung (diese muss nachgewiesen werden) sowie Kosten für nicht grundpfandrechtliche Sicherheiten wie beispielsweise eine Bankbürgschaft.