Öffentliche Baudarlehen
Für viele Menschen gehört der Erwerb oder Bau eines Hauses zur Lebensplanung, muss aber nicht selten ein Wunschtraum bleiben, da die Realisierung eine kostspielige Angelegenheit ist. Trotzdem bleibt unbestreitbar, dass es wohl kaum eine bessere Altersvorsorge gibt, als im Rentenalter keine Miete mehr zahlen zu müssen.
Der Staat geht mit dieser Meinung konform und versucht deshalb, durch Gewährung öffentlicher Gelder in Form von Zuschüssen und vergünstigten Darlehen den Bau oder Kauf von Wohnungs-/Hauseigentum zu fördern. Dabei wird auch der Familienstand berücksichtigt, so dass Großfamilien und junge Eheleute, aber auch ältere Mitmenschen von besonders entwickelten Finanzierungsprogrammen profitieren können.
Zwischenzeitlich recht bekannt ist die KfW-Bank, welche in Form von zinsgünstigen Krediten für den Kauf, die Renovierung sowie Sanierung von Wohneigentum die jeweilige Interessentengruppe unterstützt. Für Modernisierungsmaßnahmen, unter die auch energiesparende Neuerungen fallen, wird eine Vielzahl von speziellen Förderprogrammen angeboten. Allerdings müssen die entsprechenden Gelder jeweils über die Hausbank oder das überwiegend finanzierende Geldinstitut beantragt werden, und zwar rechtzeitig, was bedeutet, dass die Antragstellung vor Baubeginn bzw. Kauftermin erfolgt sein muss.
Doch die Förderung geplanter Bau- bzw. Kaufvorhaben ist auch durch verschiedenste Programme von Städten und Ländern möglich. So unterstützt die Landeskreditanstalt vorzugsweise Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen, wobei jedoch beachtet werden muss, dass eine bestimmte Summe an Eigenkapital zur Verfügung stehen muss, um einen Antrag stellen zu können. Weiterhin unterstützt die Landeskreditanstalt auch erforderliche Umbaumaßnahmen, die zum Beispiel dann von Nöten sind, wenn akut aufgetretene Behinderungen vorliegen. Soll vorhandener Wohnraum zu Sozialwohnungen umgebaut werden, werden die Umbaukosten meist übernommen.
Wer sich nun für die verschiedenen Fördermöglichkeiten interessiert, kann eine Vielzahl von Informationen über das Internet beziehen und findet dort auch die jeweiligen Ansprechpartner. Gute Hinweise kann man auch über Bausparkassen beziehen, die meist besser informiert sind als Hausbanken. Im Rathaus seiner Stadt erhält man Auskünfte zu den geltenden Stadtprogrammen.
Doch nicht nur für die Anschaffung von Wohneigentum können Fördermittel beantragt werden, sondern auch für alle Maßnahmen, die der Energieeinsparung oder der Nutzung erneuerbarer Energien dienen. Hier können Mittel von der EU, dem Bund, den Ländern, Gemeinden und Energieversorgern kommen. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen thermische Sonnenenergienutzung, Photovoltaik, Wärmedämmung, Gebäudesanierung und Heizungsmodernisierung, aber auch Lüftungsanlagen, Niedrigenergiehäuser und Regenwassernutzung, um nur einige zu nennen. Doch auch für diese Fördermittel gilt, dass Gelder vor der Durchführung der Maßnahme beantragt und bewilligt werden müssen. Nach Abschluss der Arbeiten sowie der Weiterleitung der Rechnung an die zuständige Förderinstitution erfolgt die Auszahlung. Grundsätzlich sind Zuschüsse nicht rückzahlungspflichtig.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Zuschüsse für Solarkollektoranlagen und für Biomasseanlagen beantragt werden. Wer sich näher informieren möchte, kann auch hier wieder die jeweiligen Internetseiten besuchen.